Mobbing



Mobbing am Arbeitsplatz

Was ist Mobbing?

Das fortgesetzte und gezielte Ausgrenzen, Diskriminieren und Herabsetzen von Personen über einen längeren Zeitraum bezeichnet man als Mobbing, jedoch handelt es sich dabei nicht um einen Rechtsbegriff. Mit der Benennung Mobbing fasst man ganz verschiedene Handlungen zusammen, die jedoch nur zum Teil strafbewehrt sind. Mobbing ist ein beziehungsreiches Phänomen, das allein in Deutschland ungefähr anderthalb Millionen Mitarbeiter am Arbeitsplatz betrifft.

Mobbing am Arbeitsplatz wird zumeist durch mangelhafte Arbeitsorganisation hervorgerufen, denn die Mitarbeiter eines Betriebes bilden eine Art Zwangsgemeinschaft, welche unter ungünstigen Verhältnissen Rivalitäten und Feindseligkeiten fördert. Gelingt es den Führungskräften im Betrieb nicht, die Rahmenbedingungen zu verbessern, entsteht ein perfekter Nährboden für Mobbing und dann suchen Menschen mit geringem Selbstwertgefühl in dieser Situation nach Opfern, um ihres zu stärken.

Auf Mobbing richtig reagieren

Mobbing ist eine negative Struktur mit einer Vielzahl möglichen Mitwirkenden, welche es zu durchschauen gilt. Etliche Kollegen schauen einfach nur weg, weil sie vermuten vielleicht ebenfalls zum Opfer zu werden, während andere es genüsslich beobachten und dazu kommen die Mitläufer, welche den Täter bei dessen Mobbinghandlungen helfen.

Falls ein Beschäftigter das Gefühl hat gemobbt zu werden, sollte er sich wehren, indem er zuerst den Betriebsrat oder unmittelbare Vorgesetzte hinzuzieht. Wenn das nicht ausreicht, muss das Mobbing für weitergehende Ansprüche nachgewiesen werden, wofür sich das Führen eines Mobbing-Tagebuchs empfiehlt.

Im Mobbing-Tagebuch muss der Gemobbte die Mobbinghandlungen für einige Wochen detailliert erfassen, das heißt, sorgfältig aufschreiben, was, wann, durch wen geschah, was dadurch ausgelöst wurde und welche Zeugen es dafür gibt. Verallgemeinerungen, bloße Vermutungen, eigene Wertungen und Beschimpfungen sollten freilich vermieden werden.

Gehen mit diesen Mobbinghandlungen Beleidigungen, Tätlichkeiten, sexuelle Nötigung oder auch üble Nachrede einher, kann eine Strafanzeige gestellt werden. Bei Mobbing ist der Arbeitgeber in der Pflicht, weil er das Mobbing unterbinden muss, auch indem er die Täter abmahnt, versetzt oder kündigt.

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