Anwaltskosten nach einer Kündigung

Kostenlose Soforthilfe mit Ersteinschätzung

Noch bevor für eine anwaltliche Beratung oder Vertretung Kosten anfallen, offerieren wir Ihnen, im Rahmen unserer Soforthilfe, eine kostenlosen Ersteinschätzung. Dazu genügt ein Anruf unserer Nummer 0361-30257465. Da erreichen Sie einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt, dem können Sie Ihr Anliegen vortragen und erhalten im Anschluss eine Bewertung Ihrer arbeitsrechtlichen Lage.

Diese Informationen und die damit assoziierten Aussichten befähigt Sie, selbst einzuschätzen, inwieweit sich in der Sache eine tiefgründigere rechtliche Beratung und juristische Vertretung lohnt. Deshalb können Sie völlig unbelastet entscheiden, weil erst die eventuell folgende Beratung oder Vertretung mit Kosten verbunden ist.


Kosten eines Anwalts laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) resultieren die Kosten für die Beratung durch einen Rechtsanwalt. In unserer Kanzlei kostet ein Beratungsgespräch (inkl. MwSt.) 226,10 Euro. In dem Gespräch wird auch eruiert, inwiefern für Sie eine anwaltliche Vertretung durch uns Erfolg verspricht. Nebenbei sei erwähnt, das Gespräch ist für alle Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe ORT kostenlos. Hier können Sie unserem Verein beitreten.

Rechtliche Vertretung nach einer Kündigung heißt vor allem, Führen einer Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Erfurt. Ebenso wie die anfallenden Anwaltskosten, leiten sich auch die Gerichtskosten aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Der final maßgebliche Kostenfaktor ist der Streitwert, der bei Kündigungsschutzklagen drei Bruttogehälter beträgt.

Beträgt das Bruttogehalt von drei Monaten zusammengerechnet 5.750,00 Euro müssen Sie mit Anwaltskosten von 1184,05 Euro rechnen, wenn das Kündigungsschutzverfahren mit einem Urteil beendet wird, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung, stellt der Anwalt weitere 464,10 Euro, Einigungsgebühr in Rechnung.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht die Kosten um die Gerichts- und Anwaltskosten des Prozessgegners erhöhen, so betragen diese bei 5.750,00 Euro Streitwert, 2.368,10 Euro nach einem Urteil und 3.296,30 Euro nach einer Einigung.

Wir von der Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich Arbeitnehmer aus Erfurt. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0361 30257465


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