Die ordentliche Kündigung

Wie wird ein Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt?

Die ordentliche Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, um ein Vertragsverhältnis zu beenden. Für gewöhnlich kann das unbefristete Arbeitsverhältnis allein unter Einhaltung der Kündigungsfrist und der gesetzlichen Formanforderungen sowie unter Beachtung des Kündigungsschutzgesetzes beendet werden. Diese Regelungen gelten für den kündigenden Arbeitgeber ebenso, wie für die Arbeitnehmer, welche das bestehende Arbeitsverhältnis nicht länger fortsetzen wollen.

Kündigungsfristen werden durch tarif- oder arbeitsvertragliche Vereinbarungen getroffen, aber falls es solche nicht gibt, gelten die gesetzlichen Vorschriften. In Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern gilt das Kündigungsschutzgesetz für alle, die dort mehr als sechs Monate gearbeitet haben und sorgt dafür, dass Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung sehr gut begründen müssen.


Personenbedingte, betriebsbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung

Bei einer personenbezogenen Kündigung eines Beschäftigten geht es um dessen Person, weil dieser seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr erbringen kann, obwohl er es möchte. Sowas kann entweder durch eine Krankheit oder eine Statusänderung bedingt sein.

Wenn der Arbeitsplatz eines Beschäftigten im Betrieb wegfällt und es für diesen keine anderen Beschäftigungsmöglichkeiten gibt, kommt eine betriebsbedingte Kündigung zum Einsatz. Ist ein solcher Fall gegeben, möchte der Arbeitgeber den Mitarbeiter zwar sehr gerne behalten, aber kann es nicht.

Die verhaltensbedingte Kündigung kommt dann zum Einsatz, wenn ein Mitarbeiter den Betriebsfrieden erheblich stört oder ein Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist. Das ist zweifelsohne der Fall, wenn ein Angestellter Kollegen oder Vorgesetzte tätlich angegriffen oder etwas gestohlen hat.

Jede dieser Kündigungsarten erfordert eine möglichst präzise Begründung, denn je schlechter diese ist, desto geringer ist der Wirkungsgrad der Kündigung. Auf den Wirkungsgrad kommt es an, sollte sich der Betroffene mit einer Kündigungsschutzklage, zum Beispiel beim Arbeitsgericht Erfurt wehren, denn ist diese Klage erfolgreich, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen. Von dieser Konsequenz versucht er sich meistens durch die Zahlung einer angemessenen Abfindung zu befreien.

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