Abmahnung
Die Abmahnung
Der Zweck einer Abmahnung
Die Abmahnung ist eine Option, um auf vertragswidriges Verhalten hinzuweisen und mit der Anordnung zu verknüpfen, dieses von jetzt an zu unterlassen. Eine Abmahnung kann sowohl seitens des Arbeitnehmers als auch seitens des Arbeitgebers erteilt werden. In der Mehrzahl der Fälle wird die Abmahnung jedoch vom Arbeitgeber initiiert, denn wenn sich Arbeitnehmer nicht an die vertraglichen Absprachen halten, dient diese als Disziplinarmaßnahme.
Die Abmahnung ist dabei von anderen Disziplinarmaßnahmen, durch eine ihrer wichtigsten Eigenschaften, deutlich zu unterscheiden. Im Gegenteil zur Anhörung, Verwarnung und Co enthält die Abmahnung, neben der Rüge- und Beweissicherungsfunktion, zusätzlich eine Warnfunktion. Diese droht ganz konkret an, dass der Betroffene von einer Kündigung seines Arbeitsverhältnisses ausgehen muss, wenn er sein vertragswidriges Verhalten wiederholt. Und bitte beachten: Droht eine Disziplinarmaßnahme mit einer Kündigung, handelt es sich arbeitsrechtlich gesehen um eine Abmahnung.
Abmahnung erhalten – Was nun?
Es existieren zahlreiche Möglichkeiten, auf eine Abmahnung zu reagieren. Sie können eine Gegendarstellung verfassen, um der Abmahnung zu widersprechen, prüfen, ob ein Anspruch auf Rücknahme aus der Personalakte besteht, einfach nichts tun oder den Betriebsrat einschalten.
Eine unmittelbare Reaktion sollte der Abgemahnte besser lassen, weil es weder nützlich ist, unüberlegt zu widersprechen, noch die erhobenen Vorwürfe zu bestätigen. Dennoch kann es nicht schaden, zu zeigen, dass man sich mit den Kritiken auseinandersetzt.
Mitunter wird empfohlen, gegen erteilte Abmahnungen zu klagen, dabei gibt es aber Fälle, in denen es klüger ist, nichts zu unternehmen. Eine unzweifelhaft zu Unrecht erhaltene Abmahnung, kann bei einem späteren Prozess beim Arbeitsgericht, als Joker genutzt werden.
Wie das zielführendste Verhalten nach einer Abmahnung aussieht, hängt von den persönlichen Umständen ab. Wird eine Abmahnung als angemessen wahrgenommen, muss der Arbeitnehmer lediglich sein vertragswidriges Verhalten abstellen. Ist die Sache unklarer, ist es besser, externe Hilfe zu nutzen – bei innerbetrieblichem Hintergrund vom Betriebsrat, in allen anderen Fällen von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
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