Das Arbeitsrecht


Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht dekretiert die Verhältnisse zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, speziell die zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsverträge und, wenn geboten, die Tarifverträge, die Betriebsvereinbarungen und die gesetzlichen Vorschriften. 

Das kollektive Arbeitsrecht regelt Rechte und Pflichten von arbeitsrechtlichen Koalitionen in Betrieben, weshalb es auch als Koalitionsrecht bezeichnet wird. Koalitionen sind auf der einen Seite die Arbeitgeber, beziehungsweise die Arbeitgeberverbände und auf der anderen Seite Arbeitnehmerorgane, wie Gewerkschaften und Betriebsräte. Kollektives Arbeitsrecht behandelt die Rahmenbedingungen für das Betriebsverfassungsrecht, das Tarifrecht, sowie das Streik- und Aussperrungsrecht. 

Themen des Arbeitsrechts

Deutsches Arbeitsrecht ist zweifellos kleinteilig aufgebaut, weil es trotz wiederholter Anstrengungen, nicht gelungen ist ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen. Sohin müssen sich Arbeitsrechtler mit mehr als fünfzig Rechtsquellen herumschlagen. 

Alle Quellen des Rechts finden sich innerhalb einer Normenpyramide, die mit dem über allem thronenden EU-Recht und dessen Richtlinien beginnt und über das deutsche Grundgesetz, bundesweite und länderspezifische Einzelgesetze und Bestimmungen, das Tarifvertragsrecht, Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträgen bis hin zum Weisungsrecht der Arbeitgeber als unterste Ebene reicht. 

Zudem müssen mit Arbeitsrecht befasste Rechtsanwälte das sogenannte Richterrecht beachten, welches sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ergibt und von nachgeordneten Gerichten, wie dem Arbeitsgericht Erfurt übernommen werden kann. 

Doch wenn ist es sinnvoll einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren? Definitiv, wenn es um Wichtiges geht, wie Geld, die Karriere, berufliche Aussichten oder einfach nur den guten Leumund. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist betreffs der juristischen Lage stets auf dem aktuellen Stand und weiß, ob für einen betroffenen Arbeitnehmer das Günstigkeitsprinzip anwendbar ist. Sowas ist wichtig, wenn beispielsweise die Regelungen im Arbeitsvertrag von denen des Tarifvertrages zu Ungunsten des Arbeitnehmers abweichen. 

Wir von der Erfurter Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0361-30257465


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