Arbeitszeugnis



Das Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis dient der Beurteilung von Mitarbeitern

Arbeitszeugnisse sind Urkunden, die Arbeitgeber bei Beendigungen von Arbeitsverträgen anzufertigen haben, dabei unterscheidet sich zunächst das einfache vom qualifizierten Arbeitszeugnis. Ein einfaches Arbeitszeugnis nennt nur die berufliche Tätigkeit und die Dauer des Arbeitsverhältnisses, doch spielt das einfache Arbeitszeugnis, wegen des unzureichenden Informationsgehaltes, im beruflichen Leben kaum noch eine Rolle.

Grundlegend anders liegen die Dinge beim qualifizierten Arbeitszeugnis, weil viele Personalabteilungen von Bewerbern auch eine lückenlose Dokumentation ihres beruflichen Werdegangs erwarten, was sich perfekt mit den qualifizierten Arbeitszeugnissen dokumentieren lässt. Die sind ohne Frage nur sinnvoll, wenn es sich um wirklich gute Zeugnisse handelt, darum ist es notwendig, den Anspruch auf ein gutes Arbeitszeugnis dem Arbeitgeber gegenüber durchzusetzen.

Wie gelangen Arbeitnehmer an ein gutes Arbeitszeugnis?

Vorweg durch die konstante Erbringung hinreichender Leistungen und ein gleichfalls gutes Verhalten gegenüber Kollegen, Kunden und Vorgesetzten. Um in der Zwischenzeit zu erfahren, ob die Vorgesetzten zufrieden sind, empfiehlt es sich, von Zeit zu Zeit ein Zwischenzeugnis anzufordern.

Zwischenzeugnisse sind inhaltlich nicht von qualifizierten Arbeitszeugnissen unterscheidbar, weil nur der Anlass für die Erstellung ein anderer ist. Während das Letztere erstellt wird, da das Arbeitsverhältnis endet, dient ein Zwischenzeugnis für den darin beurteilten Mitarbeiter vor allem als Feedback, mit dem er nützliche Tipps erlangt.

So dieser mit seinem Zwischenzeugnis zufrieden ist, kann er sicher sein, dass sein Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, etwa entsprechen wird. Ist er jedoch mit dem Zwischenzeugnis unzufrieden, kann er zukünftig gezielt darauf hinarbeiten, besser bewertet zu werden.

Eine außerordentlich geeignete Chance, ein überdurchschnittlich gutes Arbeitszeugnis ausgestellt zu bekommen, ist ein vom Arbeitgeber vorgeschlagener Aufhebungsvertrag. Dieser eröffnet die Möglichkeit, energisch Ansprüche bezüglich des Arbeitszeugnisses zu stellen, da Arbeitgeber situationsbedingt ein offenes Ohr für nicht-materielle Vorstellungen haben.

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