Anwälte für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt, Fachanwalt, Anwalt – Was sind die Unterschiede?
Falls juristische Dinge zu erledigen sind, werden Anwälte gerufen. Das ist mal ein Patentanwalt, wenn es um den gewerblichen Rechtsschutz geht, ein Staatsanwalt, sofern es darum geht, den Rechtsgeber, also den Staat, zu vertreten oder auch ein Rechtsanwalt, für die Vertretung von juristischen und natürlichen Personen. Im Übrigen gibt es noch Syndikusrechtsanwälte, die sich um die juristischen Sachen in Unternehmen und Verbänden kümmern.
Wenn ein Anwalt spezielle Erfahrungen und Kenntnisse in einem Rechtsgebiet erworben hat, ist er berechtigt, die Bezeichnung Fachanwalt zu führen. Das Erwerben einer Fachanwaltschaft ist hierzulande seit 2019 in 24 Rechtsgebieten durchführbar. Es ergibt sich aus der Fachanwaltsordnung, wie aus einem normalen Anwalt ein Fachanwalt, zum Beispiel für Arbeitsrecht, wird. Nur knapp 28 Prozent der Rechtsanwälte sind auch Fachanwälte, etwas über ein Fünftel davon sind Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwälte für Arbeitsrecht müssen besonderes Wissen im Individualarbeitsrecht, dem Verfahrensrecht sowie dem kollektiven Arbeitsrecht belegen. Zum Kollektivarbeitsrecht gehört in diesem Kontext das Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, das Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht sowie das Tarifvertragsrecht.
Priorität hat jedoch das Individualarbeitsrecht, denn dort werden besonderes Wissen hinsichtlich des Inhalts und der Beendigung von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen, dem Schutz besonderer Personengruppen, wie Jugendlichen, Schwerbehinderten, Müttern und Schwangeren, des Abschlusses von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen, und den Grundzügen der betrieblichen Altersversorgung sowie des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts erwartet.
Um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht führen zu dürfen, muss der Bewerber mindestens 100 von ihm bearbeitete Fälle belegen, von diesen müssen 50 Prozent gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren und mindestens fünf dem kollektiven Arbeitsrecht zuordenbar sein.
Bevor es einem Juristen erlaubt wird, den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erwerben, muss er sich zunächst zu einem Rechtsanwalt, also zum Volljuristen, mit einer Befähigung zum Richteramt, ausbilden lassen.
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