Der Arbeitsvertrag

Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages

Ein Arbeitgeber ist eine Partei im Arbeitsvertrag. Dabei kann es sich um eine natürliche oder juristische Person handeln. Diese beschäftigt den Arbeitnehmer gegen ein Arbeitsentgelt. Der Arbeitgeber ist in den meisten Fällen Selbstständiger, einen Unternehmer oder eine Personengesellschaft. Doch auch eine Privatperson, die stundenweise eine Haushaltshilfe beschäftigt, ist Arbeitgeber.

Ein Arbeitnehmer ist die andere Partei im Arbeitsvertrag. Ohne Arbeitgeber gibt es keinen Arbeitnehmer. Dabei handelt es sich immer um eine natürliche Person, die Ihre Leistungen weisungsgebunden gegen ein Arbeitsentgelt bereitstellt und eine Arbeitstätigkeit wahrnimmt. Das Weisungsrecht betrifft die Arbeitszeit, den Erbringungsort und die Inhalte der Arbeit. Wenn ein Arbeitnehmer ein Arbeitsangebot wahrnimmt, kommt mit dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag zustande.


Form und Inhalt eines Arbeitsvertrages

Für Arbeitsverträge gelten erstmal keine Formvorschriften, was bedeutet, sie können schriftlich oder mündlich wirksam geschlossen werden. Gewiss ist der Arbeitgeber bei mündlichem Vertragsabschluss verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterzeichnete Niederschrift über den vereinbarten Vertragsbeginn sowie die wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages spätestens einen Monat nach Aufnahme der Beschäftigung zu übergeben. 

Außer den Angaben zu den Vertragsparteien gehören der Beginn, die Dauer und gegebenenfalls das Ende des Arbeitsvertrages hinein, hinzu kommen Angaben zu Arbeitsleistung, Vergütung und Nebenpflichten – mit den Schlussbestimmungen endet der Arbeitsvertrag. 

Die Aussagen zur Arbeitsleistung lassen sich in die Art der Tätigkeit, die Arbeitszeit und eventuelle Überstunden oder andere Mehrarbeit, Versetzungsmöglichkeiten sowie Angaben zum Erholungsurlaub, Feiertagen und Freistellungen unterteilen. Gleichermaßen sollten die Nebenpflichten, wie Sorgfaltspflicht, Arbeitsschutz, Pünktlichkeit, Krankmeldung, und Verschwiegenheit, enthalten sein. 

Zu dem Punkt Vergütung gehört neben Lohn und Gehalt, wie sich das Arbeitsentgelt zusammensetzt, ob es sich um Zeit-, Akkordlohn oder ein Festgehalt handelt. Auf keinen Fall sollten die Angaben zu Zulagen, vermögenswirksamen Leistungen, Gratifikationen sowie Aufwendungsersatz fehlen. 

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