Die Kündigung des Arbeitsvertrags
Kündigung – Was ist das?
Als Kündigung bezeichnet man im Arbeitsrecht eine einseitige sowie empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers, zum Auflösen eines bestehenden Arbeitsvertrags. Die Rechtsgültigkeit von Kündigungen hängt absolut von deren Wirksamkeit ab, die wiederum an viele Bedingungen geknüpft ist, dadurch müssen wichtige formelle Vorschriften eingehalten und zwingende Voraussetzungen erfüllt werden.
Es liegen etliche Optionen vor, die Kündigungsarten zur besseren Übersicht zu klassifizieren. Abzugrenzen ist zwischen den verschiedenen Kündigungsarten, wie betriebsbedingte, verhaltensbedingte, personenbedingte und krankheitsbedingte Kündigung, zwischen einer ordentlichen und außerordentlichen Kündigung und zwischen einer Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer und der Fremdkündigung durch den Arbeitgeber. Überdies lässt sich zwischen Druck-, Verdachts- und Änderungskündigungen unterscheiden.
Was ist bei einer Kündigung zu beachten?
Eine essenzielle Bedingung für die Wirksamkeit einer Kündigung ist deren Schriftform, denn liegt diese nicht vor, ist die Kündigung garantiert ungültig. Freilich gibt es Ausnahmen, wenn ein Arbeitnehmer zum Beispiel fernmündlich kündigt und in der Folge einfach nicht mehr zur Arbeit erscheint, kann er durchaus die Wirksamkeit der Kündigung verursachen.
Dergleichen gewichtige Aspekte einer Kündigung sind die Kündigungsfrist und der Kündigungsschutz. Das Kündigungsschutzgesetz schützt zahllose von Beschäftigten vor einer ordentlichen Kündigung, weil laut dessen lediglich bestimmte Kündigungsgründe zulässig sind. Jedoch greift dieser Kündigungsschutz nur in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten und gilt nur für länger als sechs Monate beschäftigte Arbeitnehmer.
Für viele Personengruppen gibt es darüber hinaus einen besonderen Kündigungsschutz – so ist bei der Kündigung eines Schwerbehinderten die Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich. Überhaupt nicht gekündigt werden dürfen, Mütter und Väter während der Elternzeit, Mitglieder des Jugend- und Betriebsrates sowie Schwangere.
Sobald Sie die Kündigung erhalten haben, beginnt eine Frist zu laufen, innerhalb derer Sie eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Erfurt einlegen können, doch wird diese sogenannte Dreiwochenfrist versäumt, ist die Kündigung wirksam.
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