Bei Kündigung, Anwalt einschalten

Wann zum Anwalt gehen, nach einer Kündigung?

Vorzugsweise rasch! Immer wenn Mitarbeiter gekündigt werden, geraten diese häufig in eine außergewöhnlich angespannte Lage, da sie kaum wissen, wo ihnen der Kopf steht. Dabei ist es gerade in dieser Zeit wichtig, gute Entscheidungen ohne Verzug zu treffen und eben deswegen ist es opportun sofort einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen.

Viele Gekündigte schrecken davor zurück einen Anwalt zu konsultieren, weil sie übermäßige Honorare erwarten, obwohl es dazu keinen Grund gibt, denn jeder seriöse Rechtsanwalt wird Sie erstmal anhören. Sowie Sie Ihre Situation geschildert haben, bekommen Sie eine kostenlose Ersteinschätzung, welche es Ihnen ermöglicht, Ihre arbeitsrechtlichen Aussichten selbst zu beurteilen.


Auf was es nach einer Kündigung ankommt

Wichtig ist, sich vom Arbeitgeber zu nichts überreden zu lassen, denn es gibt keine Notwendigkeit oder Pflicht etwas zu unterschreiben. Vielmehr riskiert der Arbeitgeber, durch sein Vorgehen selbst für die Wirkungslosigkeit der Kündigung zu sorgen, mal wegen Formfehlern, mal wegen mangelhafter Kündigungsgründe.

Kontaktieren Sie im Falle einer Kündigung so schnell wie möglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, da mit dem Erhalt der Kündigung Fristen zu laufen beginnen. Wer diese nicht einhält, verspielt rechtliche Optionen und riskiert außerdem den finanzielle Ansprüche.

Bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, muss eine Dreiwochenfrist beachtet werden, dabei handelt es sich um eine sogenannte materielle Präklusion. Das meint für den Betroffenen, wenn er nicht binnen drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage antwortet, gilt die Kündigung, unabhängig von ihrer Wirksamkeit, als akzeptiert.

Aber Achtung, es gibt noch deutlich kürzere Fristen, welche mit einer Kündigung zu laufen beginnen, so muss diese falls von einer nicht berechtigten Person unterzeichnet, binnen drei Tagen zurückgewiesen werden. Aus diesem Grunde ist es ratsam bei einer erhaltenen Kündigung, unverzüglich einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen, um dessen kostenlose Ersteinschätzung zu erhalten.

Wir von der Erfurter Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0361 30257465


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